Nie ohne Meldung an die Polizei
Werden wir durch Privatpersonen oder durch Institutionen zu einem Einsatz aufgeboten, melden wir uns unmittelbar nach Auftragserteilung bei der Einsatzzentrale der zuständigen Kantonspolizei, bevor wir ausrücken - ohne jede Ausnahme.
Dies dient dazu, unnötige und möglicherweise schädliche Überschneidungen mit allfälligen, bereits laufenden Massnahmen der Polizei und andere unnötige Missverständnisse zu vermeiden.