Rückmeldung
Wenn Sie als Privatperson oder Institution unser Auftraggeber sind, erhalten Sie von uns immer dann eine Rückmeldung, wenn wir die vermisste Person wohlbehalten aufgefunden haben - auch wenn eine medizinische Versorgung notwendig war.
Keine Rückmeldung zum Auffinden geben wir dann, wenn die Suche ohne glückliches Ende war und sich die Polizei um alle weiteren Schritte kümmern muss. Das verhindert, dass die notwendige Arbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft behindert oder erschwert wird.
Eine Rückmeldung erhält in jedem Fall die zuständige Kantonspolizei.